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Bain Capital und Cinven beantragen mit Zustimmung von STADA die Befreiung von einjähriger Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

  • 10.07.2017
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  • Pressemitteilung

Bad Vilbel, 10. Juli 2017 –

Die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven, hat heute mitgeteilt, dass sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einen Antrag auf Befreiung von der einjährigen Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des § 26 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gestellt hat. Die STADA Arzneimittel AG hat der Befreiung von der Sperrfrist zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine Zustimmung der Gesellschaft zur Befreiung von der Sperrfrist im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder liegt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die seitens der Nidda Healthcare Holding AG vorab mitgeteilten Parameter eines beabsichtigten erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sorgfältig geprüft und sind übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass das erneute Angebot gegenüber dem ersten in wesentlichen Aspekten verbessert worden ist. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Gegenleistung um 0,25 Euro auf 66,25 Euro sowie die Erhöhung der Transaktionssicherheit unter anderem durch die Absenkung der Mindestannahmeschwelle von ursprünglich 75 Prozent auf nunmehr 63 Prozent und eine kürzere Annahmefrist von vier Wochen.


Gibt die BaFin dem Antrag der Nidda Healthcare Holding AG auf Befreiung von der Sperrfrist statt, kann die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven den Aktionären der STADA Arzneimittel AG ohne Einhaltung der Sperrfrist ein erneutes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten.

Kontakt:
STADA Arzneimittel AG / Investor Relations / Leslie Iltgen / Stadastraße 2–18 / 61118 Bad Vilbel /
Tel.: +49 (0) 6101 603-173 / Fax: +49 (0) 6101 603-215 / E-Mail: [email protected]