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STADA ruft Gläubiger der STADA-Anleihe zur Teilnahme an Gläubigerversammlung und zur Zustimmung zu Beschlussvorschlägen auf
- 11.09.2018
- Pressemitteilung
Bad Vilbel, 12. September 2018 – Am 24. August 2018 hat die STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft („STADA“ oder „das Unternehmen“) die Inhaber ihrer im Jahr 2015 begebenen EUR 300.000.000 mit 1,750% verzinsten Schuldverschreibungen fällig 2022, ISIN: XS1213831362, WKN: A14KJP (die „STADA-Anleihe“) zu einer Versammlung der Anleihegläubiger eingeladen, die am 18. September 2018 in Bad Vilbel stattfinden wird.
Die Gläubiger der STADA-Anleihe werden im Rahmen dieser Versammlung dazu aufgefordert, zum einen dem Beitritt des gemeinsamen Vertreters zu einer Gläubigervereinbarung vom 17. August 2017, dem so genannten „Intercreditor Agreement“, und zum anderen einer Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Diese Mitwirkung ist erforderlich, damit die Gläubiger der STADA-Anleihe an etwaig neu zu bestellenden Sicherheiten an Vermögensgegenständen (so genannte dingliche Sicherheiten) der STADA und bestimmter operativer Tochtergesellschaften partizipieren und die Anleihebedingungen dies entsprechend reflektieren können.
Zwischenzeitlich wurden von einzelnen Marktteilnehmern dahingehend Bedenken geäußert, dass sich durch eine Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen die wirtschaftliche Position der Anleihegläubiger verschlechtern würde. STADA teilt diese Bedenken nicht und bittet die Anleihegläubiger hiermit erneut, an der Versammlung teilzunehmen und für die Beschlussvorschläge zu stimmen.
Um die Argumente von STADA, die für eine Zustimmung zu den beiden Beschussvorschlägen auf der Gläubigerversammlung sprechen, besser zu verstehen, werden deren Hintergründe nachfolgend kurz erläutert.
Zum Zeitpunkt der Emission der STADA-Anleihe notierte das Unternehmen im MDAX, mit einem breiten Anlegerkreis und ohne Mehrheitseigentümer mit beherrschendem Einfluss. Im Jahr 2017 haben die Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven durch ihre Holding, die Nidda Healthcare Holding GmbH („Nidda“), die Aktienmehrheit an STADA erworben. Als Reaktion auf die veränderte Eigentümerstruktur, die auch als „Change of Control“ beziehungsweise „Wechsel der Kontrolle des Eigentümers“ bezeichnet wird, hatten die Anleihegläubiger nach den Emissionsbedingungen der STADA-Anleihe ein Rückgaberecht, das von November 2017 bis Anfang Januar 2018 in Anspruch genommen werden konnte. Durch dieses Rückgaberecht, dessen Hintergründe den Anleihegläubigern erläutert wurden, war es jedem Anleihegläubiger möglich, sich für oder gegen die Beibehaltung seiner STADA-Geldanlage zu entscheiden. Ein sehr großer Anteil der Anleihegläubiger hat von dem Rückgaberecht keinen Gebrauch gemacht. Diese Entscheidung hat STADA als Vertrauensbeweis in die neue Eigentümer- und Finanzierungsstruktur gewertet.
Zur Finanzierung des Erwerbs der Aktienmehrheit an STADA haben die neuen Mehrheitseigentümer bei verschiedenen Banken Kredite aufgenommen und eine besicherte und eine unbesicherte Anleihe auf Ebene der Holdinggesellschaften begeben. Diese Finanzierungen sehen unter anderem vor, dass bestimmte Sicherheiten an Vermögensgegenständen der STADA und bestimmter operativer Tochtergesellschaften bestellt werden. Die Partizipation an denselben Sicherheiten wurde den STADA-Anleihegläubigern angeboten, indem STADA ihnen im Rahmen einer so genannten Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz, die vom 26. bis 28. Juni 2018 stattfand, den Beschlussvorschlag unterbreitete, vermittelt über einen gemeinsamen Anleihegläubigervertreter dem Intercreditor Agreement beizutreten. Das erforderliche Quorum für eine Beschlussfassung kam jedoch nicht zustande. Aus diesem Grund veröffentlichte STADA am 29. Juni 2018 eine Einladung für die am 17. Juli 2018 terminierte Gläubigerversammlung.
Zeitgleich unterbreitete STADA ihren Anleihegläubigern ein zusätzliches Rückkaufangebot für die STADA-Anleihe (so genanntes „Tender Offer“), um denjenigen Anlegern, die unter den gegebenen Umständen nicht in der STADA-Anleihe investiert bleiben wollten, eine zusätzliche Möglichkeit der Veräußerung zu geben. Dieses Rückkaufangebot wurde jedoch nur von vereinzelten Anleihegläubigern angenommen, wohingegen sich die meisten Investoren für ein Halten der STADA-Anleihe entschieden haben.
Am 18. Juli 2018 gewährten STADA und bestimmte operative Tochtergesellschaften Garantien zur Besicherung der Finanzierungen der Nidda, wozu die Nidda gemäß ihren Finanzierungsbedingungen verpflichtet war und was auch im Einklang mit den Emissionsbedingungen der STADA-Anleihe ist. Zugleich erlangte STADA durch einen Beitritt zu einem der Nidda-Finanzierungsverträge die Berechtigung, bei Bedarf unter bestimmten Bedingungen selbst Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Die Finanzierungen der Nidda sehen weiterhin vor, dass diese zusätzlich zu den bereits bestehenden Garantien mit bestimmten dinglichen Sicherheiten von STADA und von bestimmten operativen Tochtergesellschaften besichert werden. Die bevorstehende Gläubigerversammlung am 18. September 2018 dient vornehmlich dem Zweck, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gläubiger der STADA-Anleihe an diesen etwaig zusätzlich zu bestellenden dinglichen Sicherheiten auf gleiche und anteilige Weise mit anderen Gläubigergruppen partizipieren können und somit im Vergleich zu diesen nicht schlechter gestellt werden.
STADA legt großen Wert auf ein langfristiges und vertrauensvolles Verhältnis mit ihren Anlegern. Aus diesem Grund ist das Unternehmen seit dem Eigentümerwechsel mit seinen Anleihegläubigern aktiv in Kontakt und hat diesen bereits unterschiedliche Angebote unterbreitet. Die Partizipation aller Gläubiger an etwaig neu zu bestellenden dinglichen Sicherheiten ist für STADA von großer Bedeutung, weshalb STADA die Gläubiger ihrer Anleihe erneut aufruft, am 18. September 2018 an der Versammlung teilzunehmen und für die unterbreiteten Beschlussvorschläge zu stimmen. Für Anleihegläubiger, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, stehen auf der Website von STADA Vollmachtsformulare zur Verfügung (www.stada.de/investor-relations/anleihen).
Weitere Informationen für Kapitalmarktteilnehmer
STADA Arzneimittel AG / Investor & Creditor Relations / Stadastraße 2–18 / 61118 Bad Vilbel / Tel.: +49 (0) 6101 603-4689 / Fax: +49 (0) 6101 603-215 / E-Mail: [email protected]
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