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STADA: Klarstellung der in den Medien falsch dargestellten Bezüge des STADA-Vorstandsvorsitzenden
- 10.09.2015
- Pressemitteilung
Bad Vilbel, 10. September 2015 –
Anlässlich eines Pressegesprächs, das heute in Frankfurt am Main zu der Wachstumsstrategie des STADA-Konzerns stattfand, wurde unter anderem über die in den letzten Monaten seit der Hauptversammlung 2015 in den Medien mehrfach falsch dargestellte Höhe der Bezüge des STADA-Vorstandsvorsitzenden Hartmut Retzlaff gesprochen.
Ungeachtet der eindeutigen Darstellung im Geschäftsbericht 2014 und eines Interviews im Handelsblatt vom 04.08.2015, in dem Hartmut Retzlaff die Höhe seiner Bezüge klargestellt hatte, erschienen seitdem erneut Presseartikel, die die falschen, deutlich zu hohen Bezüge erneut aufgriffen. Die tatsächliche Vergütung von Hartmut Retzlaff belief sich für das Geschäftsjahr 2014 auf 3,356 Millionen Euro inklusive der variablen Vergütung. Die Festvergütung betrug dabei zwei Millionen Euro zuzüglich Nebenleistungen von 142.000 Euro, der einjährigen variablen Vergütung von 408.000 Euro und der vertraglich vereinbarten erfolgsabhängigen Abschlagszahlung auf Langzeitziele in Höhe von 806.000 Euro.
Ende März 2015 hatte der Konzern in seinem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014 die Zuwendungen und Zuflüsse aller drei STADA-Vorstandsmitglieder unter Verwendung einer gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgegebenen Mustertabelle ausgewiesen. Auf Grund dieser neuen Darstellungsweise wurden für die Vorstände im Geschäftsjahr 2014 somit auch Zuwendungen aus vertraglich vereinbarten Langzeitzielen ausgewiesen, die bereits jeweils in den Geschäftsjahren 2010 bis 2013 ausgezahlt worden waren.
Mit Blick auf den Zeitdruck unter dem Medien heutzutage stehen, weiß STADA, dass im Redaktionsalltag auch immer wieder Zahlen aus Quellen verwendet werden, die nicht immer nachgeprüft werden können. Angesichts der oben dargestellten Thematik bittet STADA darum, sich mit der Abteilung Media Relations in Verbindung zu setzen sofern es Fragen zu den Vorstandsbezügen gibt.
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